Syspectr in der Arztpraxis

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abirkner
Beiträge: 1
Registriert: Sa 5. Aug 2023, 16:02

Syspectr in der Arztpraxis

Beitrag von abirkner » Sa 5. Aug 2023, 16:09

Hallo,
Es gibt viele Themen im Hinblick auf die Sichheit in einer Praxis. Hat jemand Erfahrung, ob Syspectr erlaubt ist?

Grundsätzlich ist jede Art von dauerhaft laufender Fernwartungssoftware nicht erlaubt.
Ich sage jetzt lieber nicht, das auf dem Server der Praxis bereits teamViewer und pcvisit laufen :lol:

Kann jemand dazu was sagen!?

liberty123de
Beiträge: 9
Registriert: Di 24. Jan 2023, 16:45

Re: Syspectr in der Arztpraxis

Beitrag von liberty123de » Fr 22. Mär 2024, 10:05

Das ist doch ganz einfach: Man schließt mit der Praxis einen AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO ab, sowie eine Verschwiegenheitserklärung (oft auch Bestandteil eines Wartungsvertrages). Sollte ein Betriebsrat vorhanden sein (z.B. bei größeren MVZ´s), ist dieser frühzeitig, also vor der eigentlichen Datenverarbeitung mit ins Boot zu holen, ebenso den Datenschutzbeauftragten. Ein besonderes Augenmerk sollte man auf die Syspectr-Funktion "Verfügbarkeit der Computer" legen, da es u.U. arbeitsrechtliche Aspekte gibt (Überwachung von Arbeitplätzen/Arbeitszeiten).

Wenn Sie bereits PCVisit oder Teamviewer in der Praxis laufen haben, weder mit dem Anbieter und/oder der Praxis einen AV-Vertrag abgeschlossen haben, ist dass ein Verstoss gegen die DSGVO.

Fallbeispiele

Remote-Lizenz läuft auf Ihren Namen:
Sie sind DVO und schliessen einen AV-Vertrag mit dem Anbieter der Remote-Software ab: AV-Vertrag mit Praxis, Anbieter als Unterauftragnehmer

Remote-Lizenz läuft auf Praxis:
Sie sind DVO und schliessen ein AV-Vertrag mit der Praxis ab. Praxis schliesst AV-Vertrag mit Anbieter ab.

O&O bietet in syspectr unter START -> Abos -> Lizenzen -> Register "Auftragsbearbeitung" einen entsprechenden AV-Vertrag an.


DVO = Dienstleister Vor Ort

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